Skip to main content

  •  

Gemeinsame Erklärung: Positionen zur Prävention und Intervention gegen israelbezogenen Antisemitismus an Schulen vom 17. Oktober 2023

DEVI e. V., Ibn Rushd-Goethe Moschee gGmbH, »Jehi ˈOr« JBDA gUG, MIND prevention GmbH und WerteInitiative e. V.

Alle an der Prävention und Intervention gegen Antisemitismus an Schulen mit öffentlicher Förderung beteiligten Träger und Projekte müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Förderung keinen Organisationen, Personen oder Bestrebungen zugutekommt, die nicht die Gewähr für eine den Werten, Normen und Zielen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland förderliche Arbeit bieten. Öffentliche Förderung darf in keinem Fall – weder direkt noch indirekt – Organisationen, Personen oder Bestrebungen zugutekommen, die terroristischen Vereinigungen (nach Maßgabe der von der Europäischen Union als terroristisch gelisteten Personen, Vereinigungen und Körperschaften (etwa Hamas, Hizballah, Palestinian Islamic Jihad, Popular Front for the Liberation of Palestine/PFLP) oder deren Vorfeldorganisationen (wie z. B. Samidoun als Vorfeld-Netzwerk der PFLP) zuzuordnen sind oder welche in den Verfassungsschutzberichten der Länder oder des Bundes als zu beobachten eingestuft werden.

Alle an der Präventionsarbeit mit öffentlicher Förderung beteiligten Träger und Projekte müssen das Existenz- und Selbstverteidigungsrecht des Staates Israel und die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form (vgl. „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“, Drucksache 18/1061 vom 23.05.2018, https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1061.pdf) schriftlich als verbindliche Grundlage der Antisemitismusprävention in den Bereichen Schule und Jugendsozialarbeit anerkennen.

Antisemitisch motivierte Delikte, die z. B. den §§ 130 StGB (Volksverhetzung), 130a StGB (Anleitung zu Straftaten), 131 StGB (Gewaltdarstellung), 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten), 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) und 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) zuzuordnen sind, müssen von der Schule konsequent zur Anzeige gebracht werden, auch wenn die mutmaßlichen Straftäter noch nicht strafmündig sind.

Die Schulen müssen bei Bedarf personell in die Lage versetzt werden, mit konfrontativ-provokativem Dominanzverhalten, das sich auf politisch-extremistische oder ideologisiert-religiöse Hass-Botschaften bezieht, angemessen und konsequent zu reagieren: Lehrkräfte dürfen mit herausfordernden Situationen in diesem Kontext – etwa bei der Pausenaufsicht oder im Unterricht – nicht alleine gelassen werden; Dominanzverhalten mit extremistisch-ideologischem Bezug darf kein Raum zur Entfaltung gegeben werden.

Die pädagogischen Fachkräfte an den Berliner Schulen müssen in der Fähigkeit gestärkt werden, Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen zu erkennen, diesbezüglichen Handlungsbedarf zu benennen sowie Antisemitismus von legitimer Kritik an der Regierung und Politik des Staates Israel und von der authentischen Artikulation von (persönlich oder familiär) erfahrenem Leid im Kontext des Nahostkonflikts zu unterscheiden. Die Schulen müssen besser in die Lage versetzt werden, konkrete Problemlagen mit Bezug zum Antisemitismus und ihre verschiedenen Hintergründe (auch im lebensweltlichen Umfeld ihrer Schülerinnen und Schüler) zu erkennen und zu beschreiben, um an passgenauen Maßnahmen arbeiten zu können.

Die Sicherheit israelischer, jüdischer und mit dem Judentum oder Israel (das dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird) assoziierter Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Berliner Schulen vor antisemitisch motivierten Übergriffen, Drangsalierungen, Beleidigungen oder Schmähungen muss – auf dem Schulweg, im Unterricht und in den Pausen – gewährleistet werden. Bei Hinweisen auf entsprechende Problemlagen müssen die Schulen (Schulleitungen) jeweils angemessene Sicherheitskonzepte entwickeln.

Neben der Stärkung der Interventions- und grenzsetzenden Handlungsfähigkeit der Schulen und der pädagogischen Fachkräfte muss gegenüber Dispositionen für antisemitische und projektiv-wahnhafte Weltvorstellungen auch die mittel- und langfristige Primärprävention an den Schulen verstärkt und dauerhaft etabliert werden. Niedrigschwellige Angebote der antisemitismuskritischen Wertebildung zur Förderung der Demokratie- und Menschenrechtskompetenz in Wertschätzung des jüdischen Beitrages zum aufgeklärten Humanismus, die Entwicklungsaufgaben der Adoleszenz sowie lebensweltliche Erfahrungen junger Menschen positiv aufgreifen, müssen für alle Schulen zugänglich sein bzw. schulspezifisch entwickelt werden.

Alle Unterzeichner mit Kontaktmöglichkeiten in alphabetischer Reihenfolge, Berlin, 17. 0ktober 2023:

DEVI e. V. – Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung

Kontakt:
Michael Hammerbacher 
E-Mail: michael.hammerbacher@devi.berlin
Telefon: +49 (0)30 475 956 41
URL: https://www.demokratieundvielfalt.de

 

Ibn Rushd-Goethe Moschee gGmbH

Ein Bild, das Reihe, Kreis, Muster, Design enthält.Automatisch generierte Beschreibung

Kontakt:
Seyran Ateș
E-Mail: post@ibn-rushd-goethe-moschee.de
Telefon: +49 (0)178 237 60 85 
URL: https://www.ibn-rushd-goethe-moschee.de

  

»Jehi ˈOr« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus (JBDA) gUG (hb)

​​

Kontakt:
Lala (Frida) Süsskind und Carl Chung
E-Mail: info@jbda.de
Telefon: +49 (0)30 245 361 61 
URL: https://www.jbda.de

 

Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention GmbH (MIND prevention)

​​

Kontakt:
Ahmad Mansour
E-Mail: info@mind-prevention.com
Telefon: +49 (0)30 863 169 51
URL: https://www.mind-prevention.com

 

WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e. V.

logo WI white background 1.png

Kontakt:
Vorstand der WerteInitiative - jüdisch-deutsche Positionen e. V.
E-Mail: kontakt@werteinitiative.de  
URL: https://www.werteinitiative.de 


Für das Existenzrecht Israels - gegen Antisemitismus

Mit dem Eintreten für die Verständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker sowie mit der Achtung der allgemeinen Regeln des Völkerrechtes ist für die JBDA untrennbar das aktive Eintreten für das Existenzrecht und die Sicherheit des Staates Israel verbunden:

Wir treten jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegen.

In Solidarität mit dem Staat Israel, welcher sich im Sinne seiner Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948 als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden gründet und sich für alle Staatsangehörigen ohne Unterschied von Religion, Abstammung, Herkunft und Geschlecht, für deren soziale und bürgerliche Gleichberechtigung verbürgt, die Heiligen Stätten unter seinen Schutz nimmt und sich den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen verpflichtend, um Frieden und Zusammenarbeit mit seinen Nachbarvölkern bemüht.

Licht für Demokratie - Licht gegen Antisemitismus

Grundlage des Engagements der  »Jehi ʼOr« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie - gegen Antisemitismus gUG (haftungsbechränkt) für die Normen und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes ist das in der Torah verwurzelte Menschenbild. 

Es betrachtet und respektiert jeden Menschen als zum Gleichnis des Heiligen geschaffenes Geschöpf, das als solches mit Vernunft und Gewissen begabt, mit unveräußerlicher Würde ausgestattet und zur Selbstentfaltung in Freiheit berufen ist. 

Vom Licht dieser Botschaft der hebräischen Bibel an alle Menschen, geht die Erkenntnis der Würde jedes Menschen und die Forderung aus, die Würde und Rechte der im Bilde des Heiligen – gleich – Geschaffenen als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft einzufordern.

So entzündete sich an diesem Licht auch das Licht des aufklärten Humanismus, das zu den Menschenrechten in ihrer heute gültigen Form führte. Ihnen Geltung zu verschaffen ist das sinnstiftende Grundanliegen der »Jehi ʼOr« JBDA gUG. „Jehi ʼOr“, d.h.: „Es werde Licht!“ – Licht für Demokratie, Licht gegen Antisemitismus!

Nach oben